EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ab Mai 2018 rechtswirksam
Bereits 2016 in Kraft getreten, findet die EU-Datenschutzgrundverordnung (kurz: EU-DSGVO oder DSGVO) zum 25. Mai 2018 Anwendung. Dieser lange Zeitraum ist der Umsetzung vieler bedeutender Maßnahmen geschuldet. Als EU-weit geltende Verordnung gilt die DSGVO in sämtlichen Mitgliedsstaaten unmittelbar. Das nationale Datenschutzrecht ist dann nicht mehr anwendbar. Datenschutzrechtliche Vorschriften nationaler Natur wie das BDSG in Deutschland werden also ab Mai 2018 ersetzt, falls der entsprechende Sachverhalt durch die DSGVO erfasst wird. So werden also das Bundes- und Landesdatenschutzrecht ab dem 25.05.2018 überwiegend außer Kraft treten und durch die DSGVO ersetzt.
Reagieren Sie schon jetzt auf die Änderungen
Ab 2018 werden sämtliche Unternehmen und eine riesige Anzahl von Behörden nicht nur die DSGVO befolgen müssen, sondern zusätzlich dazu auch deutsches Recht beachten. Sind Unternehmen darüber hinaus grenzüberschreitend tätig, sind auch die Ausführungsgesetze der jeweiligen Mitgliedsstaaten zu beachten. Das wird nicht einfach – umso wichtiger ist es, schon jetzt mit den Vorbereitungen zu beginnen.
Das wird nicht einfach – umso wichtiger ist es, schon jetzt mit den Vorbereitungen zu beginnen.